Handwerk begeistert weltweit


Unser Beratungsangebot für Exporteinsteiger und erfahrene Exporteure

Unser Service


Das Handwerk im Kammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main denkt und handelt international. Für Betriebe, die in Auslandsmärkten aktiv sind oder sich über politische und rechtliche Rahmenbedingungen informieren möchten, stehen die Experten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Verfügung.

 
Auch im Ausland genießt Handwerk aus Deutschland hohes Ansehen. Montagearbeiten in der Schweiz durchführen? Auf einer Messe in Italien ausstellen? Teile in China einkaufen? Gut informiert ist halb gewonnen! Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und vermitteln wertvolle Kontakte.
 
  • Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Export und um Ihr Zielland – ob nebenan oder am anderen Ende der Welt.
  • Wir unterstützen Sie individuell und kostenfrei bei Ihrem erfolgreichen Einstieg ins weltweite Auslandsgeschäft – von der Anbahnung bis zur Abwicklung Ihrer Aufträge.
  • Wir bündeln hier die wichtigsten Informationen für Sie als hessischer Handwerksunternehmer – ob Länderwissen, landesspezifische Vorgaben, Links zu Behörden oder Tipps für Geschäftskontakte und Exportwissen.
  • Wir bieten regelmäßige Informationsveranstaltungen und Unternehmer-/Messereisen an.  



 

Meldepflichten


Auftragsabwicklung im Ausland - Grundsätzliches:

  • Dienstleistungsanzeige: In vielen Ländern der EU müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß und ggf mit der erforderlichen Qualifikation des Inhabers in Deutschland bei der Handwerkskammer registriert ist.
  • Steuern: In vielen Ländern Europas besteht bei Arbeiten mit Grundstücksbezug für gewerbliche Kunden keine steuerliche Registrierungspflicht. Rechnungen können dann netto gestellt werden (Ausnahmen z. B. Bauleistungen in Luxemburg und Norwegen). Nehmen Sie aber Subunternehmer mit oder arbeiten Sie für Privatkunden, müssen Sie sich vor Ort zur Umsatzsteuer registrieren.
  • Sozialversicherung: Sie und Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum Ihres kurzfristigen Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland sozialversichert. Als Nachweis für die bestehende Sozialversicherung benötigen Sie die für zwei Jahre geltende Entsendebescheinigung A1, die beim Rentenversicherungsträger (das ist meist die gesetzliche Krankenkasse) beantragt wird.
  • Meldung Mitarbeiter: In vielen Ländern Europas müssen Sie Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Ausland anmelden. Sprechen Sie uns gerne an- wir können mit Formularen und Tipps weiterhelfen.

Info: Österreich


Länderinformationen: Österreich

Planen Sie, in Österreich Aufträge auszuführen? Derzeit sind die Kontrollen streng und eine gute Vorbereitung ist unerlässlich.

Änderungen zum 1.Januar 2017

Seit dem 1. Januar 2017 ist ein neues Gesetz in Kraft, das unter anderem folgendes regelt:
  • Meldung der entsandten Arbeitnehmer unmittelbar vor Arbeitsaufnahme reicht jetzt aus (früher: Frist eine Woche)
  • Anstelle der A1-Bescheinigung werden gleichwertige Unterlagen akzeptiert
  • Anhebung der drohenden Strafen
Sämtliche bisherigen Meldepflichten bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern mit dem Formular ZKO3 bleiben bestehen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.entsendeplattform.at
 

Info: Schweiz


Länderinformation: Schweiz

Aufträge in der Schweiz sind häufig attraktiv- aber ohne gute Vorbereitung geht es nicht. Wir helfen bei der Berechnung von Mindestlöhnen, bei Meldepflichten und der Vorbereitung der Zollabwicklung.

Erweiterte Meldepflichten Schweiz

Wer zur Ausführung von Arbeiten in die Schweiz fährt, muss sich dort mindestens 8 Tage vorher anmelden. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für entsandte Arbeitnehmer sondern auch für Selbständige Betriebsinhaber.

Zu den meldepflichtigen Tätigkeiten gehören u.a.:
  • Beratungsgespräche
  • Aufmaßarbeiten in der Schweiz, auch schon vor Angebotserstellung
  • Kundengespräche/Akquisition/Planung von Projekten
  • Abnahme von Arbeiten (z. B. Abnahme der Arbeiten eines Subunternehmers)
Nicht meldepflichtig sind hingegen reine Warenlieferungen (inkl. Abladen aber ohne Montage), Treffen mit Kunden zur Führung von Vertragsverhandlungen und Vertragsunterzeichnungen sowie unverbindliche Treffen für die Pflege der Geschäftsbeziehungen.
Die genaue Auflistung findet sich hier.