Das Vereinigte Königreich Großbritannien (England, Wales und Schottland) und Nordirland, kurz Großbritannien, hat die Europäische Union, d.h. den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Die Personenfreizügigkeit und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr endeten am 31. Dezember. Großbritannien ist nun ein Drittstaat.
Am 24.12.2020 wurde zwischen Großbritannien und der EU ein Handels- und Kooperationsabkommen mit neuen Regeln vereinbart. Dieses ist zunächst provisorisch in Kraft getreten, da noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments fehlt.
Eins ist sicher: das Miteinander wird nun komplizierter als bislang, eine gute Vorbereitung ist für alle betroffenen Handwerksunternehmen erforderlich!
Es gibt nun eine Zollgrenze mit Großbritannien. Für Warenlieferungen aus/nach Großbritannien sind in jedem Fall Zollformalitäten erforderlich. Das Abkommen sieht vor, dass keine Zölle erhoben werden. Einfuhrumsatzsteuer wird jedoch anfallen. Für Nordirland hingegen ändert sich weiterhin nichts, diese Lieferungen werden weiterhin als normale innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.
Die Brexit-Checkliste des DIHK bietet Unternehmen anhand von 18 Themenfeldern Orientierung bei der Vorbereitung auf den EU-Austritt Großbritanniens. Dabei man sich aus den jeweils interessanten Themenbereichen ein zusammenfassendes PDF generieren lassen und auch mit Notizen ergänzen.
Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der neuen Zollgrenze finden Sie beim deutschen Zoll und bei der EU-Kommission
Das hessische Ministerium für Wirtschaft bietet umfangreiche Informationen, wie sich Hessen auf den Brexit vorbereitet. Für Unternehmer gibt es unter anderem einen Brexit-Check.
Gute Informationen zum Brexit und den Folgen für deutsche Unternehmen hat Germany Trade & Invest (GTAI) aufbereitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat hier einen Überblick zusammengestellt.
Die Briten haben hier (in englischer Sprache) beschrieben, welche neuen Regeln jetzt im privaten oder beruflichen Kontext gelten.
Zudem hat die britische Regierung hier (in englischer Sprache) eine Zusammenstellung britischer Produktvorschriften veröffentlicht.
Unterstützung bei Fragen zum Brexit erhalten hessische Handwerksbetriebe bei der Außenwirtschaftsberatungsstelle für das hessische Handwerk.
Am 24.12.2020 wurde zwischen Großbritannien und der EU ein Handels- und Kooperationsabkommen mit neuen Regeln vereinbart. Dieses ist zunächst provisorisch in Kraft getreten, da noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments fehlt.
Eins ist sicher: das Miteinander wird nun komplizierter als bislang, eine gute Vorbereitung ist für alle betroffenen Handwerksunternehmen erforderlich!
FAQs zum Brexit
Marktzugang
Bislang war es möglich, Dienstleistungen aus Deutschland ohne besondere Arbeitserlaubnis zu erbringen. Dies wird künftig so nicht mehr möglich sein.Entsendung
Die EU-Entsenderichtlinien gelten nicht mehr.
Warenlieferung/Zoll
Es gibt nun eine Zollgrenze mit Großbritannien. Für Warenlieferungen aus/nach Großbritannien sind in jedem Fall Zollformalitäten erforderlich. Das Abkommen sieht vor, dass keine Zölle erhoben werden. Einfuhrumsatzsteuer wird jedoch anfallen. Für Nordirland hingegen ändert sich weiterhin nichts, diese Lieferungen werden weiterhin als normale innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.Anerkennung von Berufsabschlüssen
Deutsche Abschlüsse werden in Großbritannien wie die von Drittstaaten geprüft.Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaften, die eine britische Rechtsform haben, werden in Deutschland nicht mehr anerkannt. Wer seinen deutschen Betrieb als britische Limited registriert hat, muss in eine andere Rechtsform wechseln.CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen wird zwar weiterhin anerkannt, aber die dazugehörige Rechtsgrundlage wird entfallen. Großbritannien kann dann eigene Standards und Normen erlassen, die zusätzlich beachtet werden müssten.Weitere Informationen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat hier die wichtigsten Punkte aufgeführt, die für Handwerksunternehmen relevant sind, wenn sie Waren nach Großbritannien liefern, verkaufen oder dort Dienstleistungen erbringen oder wenn umgekehrt Dienstleistungen oder Waren aus UK in Anspruch genommen werden.Die Brexit-Checkliste des DIHK bietet Unternehmen anhand von 18 Themenfeldern Orientierung bei der Vorbereitung auf den EU-Austritt Großbritanniens. Dabei man sich aus den jeweils interessanten Themenbereichen ein zusammenfassendes PDF generieren lassen und auch mit Notizen ergänzen.
Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der neuen Zollgrenze finden Sie beim deutschen Zoll und bei der EU-Kommission
Das hessische Ministerium für Wirtschaft bietet umfangreiche Informationen, wie sich Hessen auf den Brexit vorbereitet. Für Unternehmer gibt es unter anderem einen Brexit-Check.
Gute Informationen zum Brexit und den Folgen für deutsche Unternehmen hat Germany Trade & Invest (GTAI) aufbereitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat hier einen Überblick zusammengestellt.
Die Briten haben hier (in englischer Sprache) beschrieben, welche neuen Regeln jetzt im privaten oder beruflichen Kontext gelten.
Zudem hat die britische Regierung hier (in englischer Sprache) eine Zusammenstellung britischer Produktvorschriften veröffentlicht.
Unterstützung bei Fragen zum Brexit erhalten hessische Handwerksbetriebe bei der Außenwirtschaftsberatungsstelle für das hessische Handwerk.